Das LG Paderborn hat VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zum Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 19.2.2020, 4 O 478/19 verurteilte das LG Paderborn VW, obwohl die Klagepartei das Fahrzeug erst im Jahre 2016, also nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals, erworben hatte.
Dem Argument von VW, dass es sich um einen „Kauf-nach-Kenntnis“-Fall handeln würde, folgte das LG Paderborn nicht.
Am 28.7.2020 wird auch der BGH über einen ähnlichen Fall, VI ZR 5/20 entscheiden.