Ein weiterer Erfolg vor dem LG Osnabrück. Das LG Osnabrück bleibt seiner Linie treu und hat VW mit Urteil vom 01.11.2018 (4 O 2425/17) auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 verurteilt. VW muss das vom VW-Abgasskandal betroffene Fahrzeug Zug-um-Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurück nehmen. Die Klagepartei muss sich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Bei dem Golf Plus 1.6 TDI kalkulierte das LG Osnabrück für die Nutzungsentschädigung mit einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 km.
Sind auch Sie vom VW-Abgasskandal betroffen, helfen wir Ihnen gerne, dass auch Sie Ihr Fahrzeug an VW zurückgeben können. Wir vertreten bundesweit erfolgreich viele vom VW-Abgasskandal Betroffene.
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