Das LG Osnabrück (5 O 2218/16) bleibt seiner VW-Kunden freundlichen Linie treu und verurteilt am 31.5.2017 einen VW-Händler zur Nachlieferung eines mangelfreien fabrikneuen typengleichen Ersatzfahrzeugs.
Damit muss sich der betroffene Kläger seine in der Zwischenzeit zurückgelegten Kilometer nicht als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen und erhält gegen Rückübereignung seines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs ein mangelfreies fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeugs.