LG Osnabrück bleibt seiner Linie treu

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Das LG Osnabrück hat mit zwei weiteren Entscheidungen im Januar 2018 (vom 8.1.2018, 2 O 725/17 und vom 12.1.2018, 2 O 779/17 ) VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verurteilt. Die betroffenen Kläger können nun die vom VW Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge zurückgeben und erhalten, unter Abzug einer Nutzungsentschädigung, den Kaufpreis zurück.

Damit bleibt das LG osnabrück seiner Linie treu. Damit liegen vom LG Osnabrück bereits 13 Entscheidungen vor, wo VW nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt wurde.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de