Das LG Osnabrück hat mit zwei weiteren Entscheidungen im Januar 2018 (vom 8.1.2018, 2 O 725/17 und vom 12.1.2018, 2 O 779/17 ) VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verurteilt. Die betroffenen Kläger können nun die vom VW Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge zurückgeben und erhalten, unter Abzug einer Nutzungsentschädigung, den Kaufpreis zurück.
Damit bleibt das LG osnabrück seiner Linie treu. Damit liegen vom LG Osnabrück bereits 13 Entscheidungen vor, wo VW nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt wurde.