Das Landgericht Nürnberg-Fürth bleibt seiner Linie treu und verurteilte VW mit Urteil vom 04.06.2019, 9 O 9373/18 zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. VW muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Der Kläger muss sich eine Nutzungsentschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Hier ging das LG Nürnberg-Fürth bei einem 2.0 TDI Motor von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 km aus.
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