LG Kiel erneut contra VW

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Das Land­gericht Kiel bleibt seiner Linie treu und verurteilte VW mit Urteil vom 31.05.2019, 3 O 79/18 zum Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung. VW muss das Fahr­zeug zurück­nehmen und den Kauf­preis erstatten. Der Kläger muss sich eine Nutzungs-entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter anrechnen lassen. Hier ging das LG Kiel bei einem 2.0 TDI Motor von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 km aus.

Sind auch Sie vom VW-Abgasskandal betroffen, kontaktieren Sie uns. Wir verhelfen Ihnen deutschlandweit zu Ihrem Recht.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de