LG Lüneburg contra Audi, Audi SQ5 3.0 TDI, EA897

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Das LG Lüneburg hat Audi mit Urteil vom 06.04.2021, Az. 5 O 213/20 zu Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Audi muss das streitgegenständliche Fahrzeug, einen Audi SQ5 3.0 TDI Euro6 mit dem Motortyp EA897 zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Auf den Kaufpreis hat sich die Klagepartei eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen zu lassen.

Das LG Lüneburg bestätigt mit dieser Entscheidung, dass beim EA897 eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt.

Das Fahrzeug verfügt über eine unzulässige Abschalteirichtung in Gestalt einer schnellen Aufwärmstrategie, welche dafür sorgt, dass im Prüfmodus die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden, im realen Straßenverkehr ist die Funktion jedoch überwiegend nicht aktiviert, so dass der Emissionsausstoß steigt.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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