LG Konstanz contra Audi

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Das LG Konstanz verurteilte Audi mit Urteil vom 05.11.2020, Az.: C 3 O 67/20 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadensersatz. Audi muss den streitgegenständlichen Porsche Macan S 3.0 V6 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klagepartei muss sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Für das LG Konstanz stand fest, dass das streitgegenständliche Fahrzeug über unzulässige Abschalteinrichtungen, unter anderem über ein sogenanntes Thermofenster verfügt. Bei der in das streitgegenständliche Fahrzeug implementierten Motorsteuerungssoftware handele es sich zudem nach der zutreffenden Beurteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes auch um eine unzulässige Abschalteinrichtung, nämlich eine Aufheizstrategie, die im Wesentlichen nur beim Durchlaufen des Prüfstandsverfahrens des NEFZ (Neuer Europäischen Fahrzyklus) anspringe, im realen Verkehr hingegen nicht aktiviert werde, und die das Stickoxidemissionsverhalten des Fahrzeugs auf dem Prüfstand gegenüber dem Emissionsverhalten im normalen Fahrbetrieb verbessere. Zudem entsprächen die unter Umweltschutzgesichtspunkten bedeutsamen Schadstoffimmissionen des Fahrzeugs nicht jenen, die der Kläger aufgrund der gesetzlichen Grenzwerte und des erfolgreichen Durchlaufens des NEFZ-Prüfstandsverfahrens erwarten durfte.

Das Vorhandensein der nach alledem vom KBA zu Recht als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuften Aufheizstrategie in dem streitgegenständlichen Pkw begründet auch eine technische Mangelhaftigkeit des von dem Kläger erworbenen Fahrzeugs mit potentieller Gefahr seiner Stilllegung, was als Schaden im Sinne des § 826 BGB ohne Weiteres ausreicht.

Der streitgegenständliche Motor, EA897, umfasst V6-Dieselmotoren mit 3.0 l Hubraum und wird seit 2010 in verschiedenen Fahrzeugen des VW-Konzerns eingesetzt, wobei er von Audi hergestellt und zugeliefert wird. Damit sind vor allem Dieselfahrzeuge der Oberklasse betroffen. Der Motortyp wurde in nachstehenden Modellen verbaut:

Porsche Cayenne II

Porsche Panamera II

Porsche Macan

Audi A4

Audi A5

Audi A6

Audi A7

Audi A8

Audi Q5

Audi Q7

VW Amarok

VW Touareg II

VW Phaeton

Der 3.0 l Dieselmotor vom Typ EA897 ist flächendeckend vom Abgasskandal betroffen und zwar sowohl in der Abgasnorm Euro 5 als auch in Euro 6.

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de