Das Landgericht Kiel bleibt seiner Linie treu und verurteilte VW mit Urteil vom 31.05.2019, 3 O 79/18 zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. VW muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Der Kläger muss sich eine Nutzungs-entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Hier ging das LG Kiel bei einem 2.0 TDI Motor von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 km aus.
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