Ein weiterer Erfolg vor dem LG Kiel. Das LG Kiel bleibt seiner Linie treu und hat VW mit Urteil vom 10.05.2019 (4 O 186/18) auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. VW muss das vom VW-Abgasskandal betroffene Fahrzeug Zug-um-Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurück nehmen.
Die Klagepartei muss sich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Hierbei ging das LG Kiel bei dem dem 2.0 TDI von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 250.000 km aus.