Das LG Ingolstadt hat Audi mit Urteil vom 11.06.2021, Az. 83 O 4200/20 zu Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Audi muss das streitgegenständliche Fahrzeug, einen Audi A6 3.0 TDI Euro 6 zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Auf den Kaufpreis hat sich die Klagepartei eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen zu lassen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für das Modell einen Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems angeordnet.
Wie dem Gericht bekannt sei, habe das KBA festgestellt, dass die AdBlue-Zufuhr in dem Fahrzeug reduziert wird, um die geforderte Reagens-Restreichweite von 2.400 Kilometern zu erreichen. Das Gericht teile die Einschätzung des KBA, dass es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Audi habe den Vorwurf nicht widerlegen können, so das LG Ingolstadt. Ob noch weitere unzulässige Abschalteinrichtungen vorliegen, sei nicht entscheidend.