Das LG Flensburg holt als erstes Gericht in einem Rechtsstreit bzgl. des VW-Abgasskandals ein Sachverständigengutachten ein.
In einem anhängigen Rechtsstreit, in welchem der Kläger Klage auf Rücktritt vom Kaufvertrag gegen das Autohaus erhoben hat, hat das LG Flensburg nun durch Hinweisbeschluss beschlossen ein Sachverständigengutachten einzuholen. Darin soll durch den TÜV Nord geklärt werden, ob der Mangel (Manipulationssoftware) am Fahrzeug erheblich ist. Insbesondere soll festgestellt werden, ob negative Folgen für das Fahrzeug bzw. den Halter durch das herstellerseits angebotene Softwareupdate zu befürchten sind.
Das Gericht geht sogar soweit, dass das Fahrzeug vor und nach dem Aufspielen des Updates gemssen und untersucht werden soll.
Vorausgegangen war eine vorläufige Auffassung des Gerichts, wonach der Rücktrittsanspruch des Klägers nicht gegeben sei, da der Mangel nicht erheblich sei. Aufgrund weiteren Vortrags über mögliche negative Folgen des Updates (Mehrverbrauch, Leistungsverlust, höhere Leerlaufdrehzahl, Ausfall von Systemen wie Start-Stopp-Automatik, Bauteilsvverschleiß am AGR-Ventil), sowie Risiken des Halters ohne Update (Erlöschen der Betriebserlaubnis) von Rechtsanwalt Alexander Jüngst von Jüngst & Kahlen Rechtsanwälte, änderte das Gericht seine Meinung und ordnete jetzt das vorbezeichnete Sachverständigengutachten an.
Es bleibt mit Spannung abzuwarten, ob VW als Hersteller, der hinter dem verklagten Autohaus steht, dieses Gutachten tatsächlich umsetzen lassen wird, oder – um negative Folgen zu vermeiden – vielmehr erneut dem Kläger einen Vergleich anbieten wird.