
Ein weiterer Erfolg vor dem LG Flensburg. Das LG Flensburg bleibt seiner Linie treu und hat VW mit Urteil vom 05.02.2019 (5 O 4/18) auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. VW muss das vom VW-Abgasskandal betroffene Fahrzeug Zug-um-Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurück nehmen. Die Klagepartei muss sich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.