LG Duisburg contra VW, neuer Motor EA288

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Mit Urteil vom 30.10.2018, 1 O 231/18, verurteilte as LG Duisburg VW zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB. Soweit nichts besonderes. Besonders an diesem Fall war aber, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug um einem VW Golf VII mit dem Motor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 handelte und nicht, wie sonst, um den Vorgänger, den EA 189.

Das Berufungsverfahren, welches im November 2019 vor dem OLG Düsseldorf stattfinden sollte, wurde aber kurzfristig verschoben, ein Grund für die Verschiebung ist nicht bekannt. Es kann aber vermutet werden, dass VW wie auch schon beim EA 189 ein wegweisendes Urteil durch ein Oberlandesgericht vermeiden möchte und deshalb lieber eine außergerichtliche Einigung mit dem Kläger sucht.

Sollte sich bestätigen, dass auch der EA 288 mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, droht VW ein 2. Abgasskandal.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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