LG Bielefeld contra VW

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Auch das LG Bielefeld bestätigt in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 16.10.2017, 6 O 149/16) gegen die Volkswagen AG eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des betroffenen Kunden und gibt dem Anspruch nach § 826 BGB statt. Der Kläger kann das mit der Manipulationssoftware ausgerüstete Fahrzeug, welches dadurch eine unzulässige Abschalteinrichtung (so das KBA) besitzt, an VW zurückgeben und erhält, unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, den Kaufpreis zurück.

 

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de