LG Berlin contra VW, Abgasskandal 2.0, EA288 Euro6, VW T6

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Das LG Berlin hat VW mit Urteil vom 12.03.2021, Az.: 3 O 177/20 zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.

VW muss das streitgegenständliche Fahrzueg, einen VW T6 Multivan 2.0 TDI 4-Motion (Bulli) mit dem Motortyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Damit reiht sich das LG Berlin in eine Reihe von Gerichten ein, die bei dem Motortyp EA288 unzulässige Abschalteinrichtungen sehen und damit den Abgasskandal 2.0.

Das LG Berlin betonte in seiner Entscheidung, dass in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, indem das Fahrzeug den Prüfstand erkennt und im Prüfmodus mehr AdBlue einspritzt als im Realbetrieb. Ferner verfüge das streitgegenständliche Fahrzeug über eine Abgasrückführung, welche jedoch über die Motorsteuerungssoftware so programmiert ist, dass die Abgasrückführung nur bei Außentemperaturen zwischen 20 und 30 Grad Celsius optimal funktioniert (Thermofenster).

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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