KBA verhängt Zwangsgeld gegen Porsche

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Das KBA hat die nun erstmals ein Zwangsgeld festgesetzt. Dieses Zwangsgeld richtet sich gegen Porsche weil der Autobauer ein Software-Update für den Porsche Cayenne mit 4.2 l Motor der Schadstoffklasse Euro 5 nicht fristgerecht zur Verfügung gestellt hat. Porsche muss demnach 25.000 € zahlen. Falls die nötigen Unterlagen zur Genehmigung des Updates nicht bis zum 22.11.2019 vorliegen, droht Porsche ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 25.000 €. wie das Bundesverkehrsministerium mitteilte.

Schon im August 2018 hatte das KBA den Porsche Cayenne mit dem 4.2 l Motor zurückgerufen. In einer Anordnung mit Datum vom 20.8.2018 verlangte das KBA, dass „alle unzulässigen Abschalteinrichtungen“ zu entfernen sind und „Alle betroffenen produzierten Fahrzeuge sind umzurüsten.“ Es wurde auch der „sofortige Vollzug“ engeordnet.

Davon lies sich Porsche jedoch nicht beeindrucken und hat bis dato kein Update entwickelt. Von dem Rückruf sind bundesweit etwa 5.000 Fahrzeuge betroffen. Da bislang kein Update vorliegt, hat das KBA darüber bisher weder die Fahrzeughalter noch die Öffentlichkeit informiert.

Sollte Porsche fristgerecht (22.11.2019) oder auch später ein Software-Update entwickelt und freigegeben bekommen, werden die Halter von Porsche schriftlich informiert und zum Rückruf aufgefordert.

Wir können Ihnen als eine der erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal von dem Update nur abraten und zeigen Ihnen gerne Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf, erfolgreich und wirtschaftlich vorteilhaft Ansprüche gegen Porsche durchzusetzen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de