KBA Rückruf von alten Audi-Dieseln

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Von dem Rückruf, den das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 5.11.2019 angeordnet hat, sind nach Audi-Angaben die Diesel-Modelle A4 und A6 der Baujahre 2004 bis 2009 betroffen, die von einem ein V6 2.7l-Motor der Schadstoffklasse Euro 4 angetrieben werden. Bundesweit geht es nach Angaben des Unternehmens um rund 40.000 Fahrzeuge.

Überraschend kommt dieser Rückruf nicht. Bereits im Juli hatte der Bayerische Rundfunk im Rahmen der 45-minütigen Fernsehdokumentation „Der Fall Audi“ über einen internen Vermerk des Kraftfahrtbundesamtes aus dem Jahr 2018 berichtet. Darin war die Behörde nach eigenen Messungen zu dem Schluss gekommen, dass Audi schon in Euro-4-Modellen mit der so genannten Akustikfunktion eine unzulässige Abschalteinrichtung eingesetzt hat. Diese diene „allein dazu, die NOx-Grenzwerte […] sicher einzuhalten“, so das KBA in dem Vermerk.

Die Akustikfunktion wurde bei Audi entwickelt – angeblich, um beim damals neuen V6-Dieselmotor unangenehme Geräusche, häufig beschrieben als „Nageln“, zu vermindern. Doch die Software erkennt, ob das Fahrzeug auf dem Prüfstand steht. Dann wird der Stickoxid-Ausstoß des Motors vermindert. Der Begründung des Autobauers, die Funktion sei eingesetzt worden, um Motorbauteile zu schützen, folgte das Kraftfahrt-Bundesamt nicht. „Die Funktionalität wird daher als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft“, schloss die Behörde in ihrem Vermerk vom 26.7.2018.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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