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Das Verwaltungsgericht Schleswig gab der Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das KBA auf Akteneinsicht statt.
Das Kraftfahrtbundesamt muss der Deutschen Umwelthilfe im Streit um die Rückrufanordnung von VW-Modellen im Zuge des Abgasskandals Akteneinsicht gewähren. Ausgenommen sind personenbezogene Daten.
Nach Auffassung des Gerichts überwiege das öffentliche Interesse, selbst wenn Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von VW in den Akten vorliegen sollten.
Voran gegangen war eine durch das KBA vollkommen geschwärzte Akte (581 Seiten), die der DUH auf ihr Akteneinsichtsgesuch herausgegeben wurde.