Dieselfahrverbote, Wertverfall, Unsicherheit wegen des Software-Updates, Schadenersatz, Verjährung droht

VW Golf TDI Abgas-Skandal
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Viele Städte reagieren auf die Überschreitung der Grenzwerte in der Luft mit Dieselfahrverboten.

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) und die Zulassungsstellen drohen mit Fahrzeugstilllegung, wenn Sie nicht innerhalb von 18 Monaten (nach Verfügbarkeit) das von VW auf die Schnelle entwickelte Software-Update aufspielen lassen.

Zahlreiche Betroffene klagen nach dem Aufspielen des Software-Updates über Nachteile (Ruckeln des Motors, unrunder Motorlauf, langer Nachlauf des Kühlers, Ausfall von elektronischen Systemen, Leistungsverlust, Mehrverbrauch, usw.).

VW übernimmt keine Garantie für Folgen des Software-Updates.

Der Gebrauchwagenmarkt für Dieselfahrzeuge ist eingebrochen und die Dieselfahrzeuge, insbesondere die vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge erleiden einen massiven Wertverlust.

Sie sind auch vom VW-Abgasskandal betroffen und verunsichert wie es weitergehen soll.

Wir sind eine der erfolgreichsten Kanzleien im VW-Abgasskandal (98% gewonnene Prozesse) und helfen Betroffenen deutschlandweit. Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung und unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, Ihren vom VW-Abgasskandal betroffen Diesel (Audi, Porsche, Seat, Skoda, VW) gegen Erstattung des Kaufpreises, unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für Ihre Laufleistung, zurück zu geben. Die Erstberatung (auch telefonisch) bieten wir Ihnen kostenlos an.

Hier können Sie Ihren aktuellen Fahrzeugwert, die Nutzungsentschädigung und den Preis/km berechnen:

Sämtliche Rechtsschutzversicherer übernehmen die Kosten.

Wir vertreten erfolgreich deutschlandweit zahlreiche vom VW-Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter.

Es ist Eile geboten, da die Ansprüche gegen VW, Seat, Skoda, Audi und Porsche verjähren.

Aufgrund des richtungsweisenden Hinweises des OLG Oldenburg vom 08.05.2019, 5 U 151/18, zu den von VW selbst ernannten „Kauf-nach-Kenntnis-Fällen“, also dem Kauf nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals (September 2015), sind die Schadenersatzansprüche der Betroffenen aus sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung gem. § 826 BGB hinsichtlich des Motortyps EA189 noch nicht zwingend nach dem 31.12.2018 verjährt.

Das OLG Oldenburg teilte mit, dass genau zu hinterfragen sei, wer wem was wann mit welcher Konsequenz mitgeteilt haben soll, was zu einer vollständigen und richtigen Aufklärung des Klägers über die Betroffenheit seines individuellen Fahrzeugs vom Abgasskandal, der Verfügbarkeit und Wirkung eines Softwareupdates und dessen Folgen geführt haben soll.

Haben auch Sie einen vom VW-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals (September 2015) erworben, ohne zu wissen, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und bislang keine Ansprüche geltend gemacht, kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne.

Kontaktieren Sie uns unter:

Email: info@juengst-kahlen.de

Tel.: 0461 97 88 78 18

Fax.: 0461 97 88 78 28

http://www.juengst-kahlen.de/

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de