Audi ruft A8 4.2 l zurück

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Audi ruft seine Kunden mit einem A8 4.2l in die Werkstätten, um ein Software-Update aufspielen zu lassen. Im Kundenanschreiben ist die Rede von „Unregelmäßigkeiten“ im „Emissionsminderungssystem“, was soviel heißt wie, dass das Abgaskontrollsystem manipuliert ist.

Bereits im Dezember 2017 waren die großen Audi-Motoren beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auffällig geworden. In einem Schreiben an Audi stellt die Aufsichtsbehörde in einem Audi A8 Euro 6 unzulässige Abschalteinrichtungen fest. In dem Schreiben des KBA heißt es: „Schaltungen, die zur Verringerung der Wirksamkeit des Emissionskontroll-systems durch die verminderte Einspritzung von Reagens außerhalb der Bedingungen des gesetzlichen Prüfzyklus aber im Bereich der Bedingungen, die bei normalen Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, liegen sind nach Artikel 5 Absatz 2 Satz 1 der VO (EG) Nr. 715/2007 unzulässig.“ Und weiter fordert das KBA Audi auf: „Alle unzulässigen Abschalteinrichtungen im Sinne von Nr. 2.16 in Verbindung Nr. 5.1.2.1 der UN-Regelung Nr. 83 und Artikel 3 Nr. 10 in Verbindung mit Artikel 5 Abs. 2 S. 1 der VO (EG) Nr. 715/2007“ sind „aus dem Emissionskontrollsystem“ zu entfernen.

Das KBA machte in diesem Schreiben klar, dass der 4.2 l Motor über eine „unzulässige Abschaltvorrichtung“ verfügt. Und für die Behörde war ebenso klar, dass die Abschaltvorrichtung nicht zum Schutz des Motors eingebaut war, wie die VW-Tochter Audi in zahlreichen Gesprächen mit dem KBA beteuert hatte. Audi war gezwungen, so schnell wie möglich die Motoren wieder in einen zulassungsfähigen Zustand zu versetzen. Noch nicht zugelassene Fahrzeuge mussten mit akzeptabler Motorsteuerungssoftware ausgerüstet werden. Audi musste einen Zeitplan zur Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit vorlegen. Ansonsten drohte das KBA mit dem Widerruf oder Zurücknahme der Typengenehmigung der betroffenen Fahrzeuge.

Den verpflichtenden Rückruf veröffentlichte das KBA allerdings erst zwei Jahre später, am 11.12.2019 forderte das KBA in seiner Datenbank Audi dazu auf, die Modelle A4, Q7 und A8 mit dem 4.2l Euro 6 Motor, Baujahr 2010 bis 2017 zurückzurufen. Vom Hersteller forderte das KBA die „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“.

Dieser Aufforderung zum Rückruf kommt Audi jetzt nach.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Tel.: 0461-97 88 78 18
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