Audi manipulierte stärker als gedacht – KBA zu zahm?

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Medienberichten zufolgfe habe Audi nicht nur eine, sondern vier verschiedene Vorrichtungen benutzt, um den Schadstoffausstoß zu manipulieren. Die Berichte stützen sich auf Bescheide des Kraftfahrtbundesamts (KBA), die bis zum Januar 2018 ausgestellt wurden. Dem Bericht zufolge geht es um insgesamt rund 200.000 größere Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 6, die auch bei VW und Porsche zum Einsatz kamen.

Die nicht öffentlichen Bescheide des KBA zeigten, dass Audi nicht nur eine, sondern vier Abschalteinrichtungen verbaut habe. Mit diesen Softwaretricks waren Fahrzeuge auf dem Prüfstand deutlich sauberer als im realen Verkehr.

Den Bescheiden zufolge habe das KBA allerdings nur eine dieser Software-Einrichtungen, nämlich die sogenannte „Aufwärmfunktion“, als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft. Die anderen drei „Strategien“ habe Audi freiwillig entfernen können.

Von besonderer Brisanz ist dabei, dass das KBA die meisten Modelle gar nicht selbst geprüft hat, sondern sich auf Angaben des Herstellers verlassen hat.

Nur weil das KBA gegenüber Audi großzügig die freiwillige Entfernung der Abschalteinrichtungen zugelassen hat, führt dieser Schritt nicht dazu, dass diese drei Abschalteinrichtungen nicht unzulässig sind.

Hier wird die Behörde noch Rede und Antwort stehen müssen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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