Das von VW entwickelte Software-Update enthält erneut eine Abschalteinrichtung. Diesmal in Form eines Thermofensters, welches dafür sorgt, dass nur bei Außentemperaturen von etwa 15-32° C ordnungsgemäß gereinigt wird. Außerhalb dieses Bereichs (Thermofensters) wird die Abgasreinigung entweder zurückgefahren oder ganz abgeschaltet. Nach EU-Recht ist dies aber nur erlaubt, wenn es dem Motorschutz dient und technisch nicht anders gelöst werden kann, ohne die Emissionsgrenzen zu überschreiten. Und eingeführt wurde diese Regelung für Extremfälle zum Beispiel in Finnland bei -40° C. Daher ist die vorherrschende Meinung, dass diese Thermofenster wieder eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen und somit illegal sind.
Auch Softwareupdate enthält unzulässige Abschalteinrichtung
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Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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