Abgasskandal weitet sich auf Benziner aus, Gutachten des LG Offenburg

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Das Landgericht Offenburg hat in einem Verfahren, 4 O 159/17, ein Sachverständigengutachten einholen lassen, aus dem klar hervorgeht, dass an der Abgasreinigung eines Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6 manipuliert worden ist. Abgasgrenzwerte werden offensichtlich nur auf dem Prüfstand eingehalten.

Der Verdacht: Wenn sich die Reifen eines Fahrzeugs drehen wie auf einem Rollenprüfstand, aber das Lenkrad nicht bewegt wird, geht das Fahrzeug davon aus, dass es gerade einem Abgastest unterzogen wird. Dann schaltet die manipulierte Motorsteuerung in einen sauberen „Test-Modus“. Experten nennen das „Zykluserkennung“. Diese stand auch schon im Mittelpunkt des VW-Abgasskandals bei den Dieselmotoren.

Im vorliegenden Fall kam der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass bei Lenkeinschlag der Ausstoß an Stickoxiden um 24 % und an Kohlenmonoxid um 60 % anstieg. Im Ergebnis lag der Ausstoß an Stickoxiden bei mehr als 80 mg/km – und damit über dem Grenzwert für Euro 6 Benziner von 60 mg/km. Zudem lag der Ausstoß 300 % über den Herstellerangaben von Audi, so der Sachverständige. Weiter wurde festgestellt, dass der von Audi angegebene Spritverbrauch nicht eingehalten wird. Der Lenkwinkel (Lenkradeinschlag) wirkt sich somit auf die Steuerungssoftware des Fahrzeugs aus. Es erkennt, ob es sich auf dem Prüfstand befindet.

Untersuchungen der amerikanischen Umweltbehörden zu Audi-Fahrzeugen laufen bereits seit 2017. Auch hier gab es bereits Hinweise, dass der Lenkradeinschlag (Lenkwinkel) die Abgaswerte verändert.

Der Leiter des Zentrums für Kfz-Elektronik und Verbrennungsmotoren an der TH Aschaffenburg, Kai Borgeest, kommt nach Durchsicht des Prüfgutachtens zu folgendem Ergebnis: „Es fällt auf, dass vor allem bei den höheren Geschwindigkeiten während des Abgastests die Stickoxidwerte erheblich nach oben gehen, wenn das Lenkrad eingeschlagen ist. Und das ist ein klassischer Vertreter einer Abschalteinrichtung.“ Auch der Gerichtsgutachter kam zu dem Schluss, dass sich der „Lenkeinschlag auf die Steuerungssoftware des Fahrzeugs“ auswirkt.  

Auch Juristen des VW-Konzerns haben sich bereits hausintern mit möglichen Abschalteinrichtungen bei Audi-Fahrzeugen beschäftigt. Die „Rechtliche Bewertung Warmlaufprogramme“ liegt dem SWR ebenfalls vor. Auch sie erhärtet den Verdacht, dass bei Benzinern mit dem Automatikgetriebe AL 551, wie beim Audi Q5, eine sogenannte „Zykluserkennung“ vorliegt.

Wenn das Lenkrad bei der Abgasprüfung nicht eingeschlagen sei, würde die Schaltung des Automatikgetriebes verändert, heißt es in dem internen Papier. Dadurch würde der Schadstoffausstoß beim Abgastest sinken. Es gebe zudem eine „zyklusnahe Bedatung“. „‚Zyklusnahe Bedatung‘ ist eine Umschreibung der Autohersteller für die Zykluserkennung (Prüfstandserkennung)“, erklärt Abgasexperte Borgeest. „Die ist unzulässig, und deshalb nennen die Hersteller das gerne anders.“

Weiter heißt es in dem internen Papier: „Warmlaufprogramm ist im NEFZ aktiviert, im Real Drive so gut wie nie. Austrittsbedingung Lenkwinkeleinschlag > 15 Grad.“ Offenbar ging man beim VW-Konzern davon aus, dass die Behörden hier im Dunkeln tappen. Dazu schreiben die VW-Experten in der internen Bewertung: Die „Konkrete Lenkwinkelerkennung“ sei den „Behörden nicht bekannt“.

Dass jetzt womöglich auch Benziner von Abgasmanipulationen betroffen sind, überrascht Experte Borgeest nicht: „Die modernen Benzin-Direkteinspritzer (Bsp. TFSI) werden bezüglich der Abgase den Dieselfahrzeugen immer ähnlicher. Deshalb war es zu erwarten, dass es auch dort irgendwann zu Manipulationen kommt.“

Für den Bundesgerichtshof ist eine Prüfstandserkennung unzulässig, wenn damit Abgaswerte verändert werden. Und genau eine solche Erkennung hat das vorliegende Gutachten beim Audi Q5 festgestellt.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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