Der Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim bestätigte zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Stuttgart, gegen die das Land erfolglos Beschwerde eingelegt hatte. Die VGH-Richter gaben damit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Recht. Die Entscheidungen können nicht weiter gerichtlich angegangen werden (Beschlüsse des VGH 10 S 1808/18 und 10 S 2316/18).
Danach muss das Land Baden-Württemberg umgehend mit der Planung von Fahrverboten für Diesel der Euronorm 5 in Stuttgart beginnen. Das Land bereitet in Stuttgart Fahrverbote zur Luftreinhaltung ab dem 1. Januar 2019 für Diesel-Fahrzeuge der Euronorm 4 und schlechter vor. Bislang plant die Landesregierung, Verbote für Diesel der Euronorm 5 von der Wirkung eines Pakets zur Luftreinhaltung abhängig machen und diese Verbote gegebenenfalls für Anfang 2020 vorbereiten zu wollen. Nach Angaben eines VGH-Sprechers muss das Land jetzt in einem Ergänzungsverfahren mit der Planung der weiteren Fahrverbote beginnen.