Die neueste Masche von VW, um Urteile gegen sich, welche sich in jüngerer Zeit mehren, zu vermeiden, ist der Versuch außergerichtliche Vergleiche mit den Klägern abzuschließen.
Inhalt des Vergleichs ist der Kauf eines anderen Fahrzeugs durch den Kläger bei dem beklagten Händler. Dieser kauft dann, wie bei dem mit der Klage geltend gemachten Rücktritt das mangelhafte Fahrzeug zurück.
Der Vergleich soll jedoch außergerichtlich geschlossen werden und über den Abschluss Stillschweigen vereinbart werden. Sollte der Kläger oder der Anwalt gegen diese Schweigeverpflichtung verstoßen, verlangt VW eine Vertragsstrafe von 10.000 €. Das Schweigen lässt sich VW jedoch nichts kosten.
Im Anschluss soll der Kläger dann die Klage zurücknehmen und die Kosten sollen gegeneinander aufgehoben (geteilt) werden.
Von dieser Art der Vergleiche ist dringend abzuraten. Die Rechtsschutzversicherung des Klägers wird die Kosten nicht tragen, da der Versicherung aufgrund der Schweigeverpflichtung keine Unterlagen o.ä. übermittelt werden können, um keine Vertragsstrafe zu riskieren.
Letztlich zahlt der Kläger aufgrund der nicht unerheblichen Verfahrenskosten einen hohen Preis und VW geht als Gewinner hervor, da durch diese Art weitere Urteile gegen VW vermieden werden und somit potentielle Kläger abgeschreckt werden.