Käuferrechte im VW-Abgas-Skandal: Das steht Ihnen zu

VW Golf TDI Abgas-Skandal
Foto: Mariordo / CC BY
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Welche Käuferrechte stehen betroffenen Kunden zu?

Welche Käuferrechte stehen dem Käufer eines von der Manipulationssoftware betroffenen Fahrzeugs zu? Neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten (Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadenersatz) kommt auch die Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung in Betracht.

Vom Abgas-Skandal betroffen ist der Dieselmotor vom Typ EA 189, der mit den Hubräumen von 1,2, 1,6 oder 2,0 Liter ausgestattet ist. Seit dem 3.11.2015 weitet sich der Abgas-Skandal nun auch auf den 3,0 Liter Dieselmotor, welcher neben den entsprechenden VW-Modellen auch bei Audi und Porsche verbaut wird, aus. Ob Ihr Fahrzeug tatsächlich betroffen ist, können Sie unter Angabe der Fahrzeugidentnummer auf der jeweiligen Hersteller Homepage in Erfahrung bringen. Bei den 2,0-Liter- und 1,2-Liter-Motoren reicht laut VW offenbar ein Software-Update aus, um den Mangel zu beheben. Bei den 1,6-Liter-Aggregaten muss zusätzlich auch neue Hardware verbaut werden, die Medienberichten zufolge teilweise noch nicht einmal produziert ist.

So funktioniert die Manipulation

VW hat mit einer Software bewusst Emissionsgrenzen umgangen. Und so funktioniert die Manipulation:

Die von VW in elf Millionen (11.000.000) Fahrzeugen eingebaute Manipulationssoftware besitzt zwei verschiedene Betriebsmodi. Anhand verschiedener Parameter erkennt das Fahrzeug, dass es sich zum Testen der Emissionswerte auf dem Prüfstand befindet (Prüfzykluserkennung). Die Software schaltet dann in den „sauberen“ Modus und beginnt, die Emissionen so zu regeln, dass die Grenzen für Stickoxide in dieser Situation (Prüfzyklus) eingehalten werden.

Wenn sich das Fahrzeug jedoch nicht auf dem Prüfstand befindet (im Alltag), regelt der „normale“ Modus die Emissionswerte. Und dieser sorgt für einen höheren Ausstoß der gesundheitsgefährdende Stickoxide (NOX) – deutlich höher als von VW angegeben.

Auch Benziner sind betroffen

Der Volkswagen-Skandal weitet sich immer mehr aus. Im November 2015 erreichte er eine neue Dimension. Es wurde bekannt, dass bei weiteren rund 800.000 VW-Fahrzeugen auch der Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) in Wahrheit um ein vielfaches höher liegt, als es von VW in falschen Verbraucherangaben angegeben wurde. Darin liegt eine erneute Täuschungshandlung des Konzerns.

Hiervon sind nun erstmals nicht nur Dieselfahrzeuge sondern auch Benziner betroffen. Bei der ganzen Aufarbeitung des bisherigen Skandals rund um den Volkswagen-Konzern ist die rechtliche Lage für betroffene Verbraucher und Kunden dabei bisher jedoch lediglich rudimentär erläutert worden. Vor dem Hintergrund, dass alleine in Deutschland immerhin 2,4 Millionen Fahrzeuge betroffen sind, ist dieses Aufklärungsdefizit nicht nachvollziehbar.

Aus diesem Grund hilft die Kanzlei Jüngst & Kahlen Rechtsanwälte in Flensburg vom Abgasskandal und „Dieselgate“ betroffenen Käufern und Leasingnehmern weiter und kämpft für deren Rechte.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de