Das OLG Saarbrücken verurteilte VW (Az.: 2 U 128/19) wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz. VW muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klagepartei muss sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
OLG Saarbrücken contra VW
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Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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