Opel muss die Software zur Steuerung der Abschalteinrichtungen umrüsten. Dies teilte das OVG Schleswig am Donnerstag (8.11.2019) mit. Betroffen sind die nachstehenden Modelle:
Opel Zafira 1.6 CDTi
Opel Zafira 2.0 CDTi
Opel Cascada 2.0 CDTi
Opel Insignia 2.0 CDTi
aus den Jahren 2013 bis 2016. Der Beschluss ist nach Angaben des Gerichts unanfechtbar (Az. 5 MB 3/19).
Damit bestätigte das OVG im vorläufigen Rechtsschutzverfahren eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Schleswig vom November 2018. Es hatte im Abgasskandal den Eilantrag von Opel gegen eine Rückrufanordnung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) abgelehnt. Nach Auffassung des KBA verfügen die Fahrzeugmodelle über unzulässige Abschalteinrichtungen.