Rückruf bei Opel

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Opel muss die Software zur Steuerung der Abschalteinrichtungen umrüsten. Dies teilte das OVG Schleswig am Donnerstag (8.11.2019) mit. Betroffen sind die nachstehenden Modelle:

Opel Zafira 1.6 CDTi

Opel Zafira 2.0 CDTi

Opel Cascada 2.0 CDTi

Opel Insignia 2.0 CDTi

aus den Jahren 2013 bis 2016. Der Beschluss ist nach Angaben des Gerichts unanfechtbar (Az. 5 MB 3/19).

Damit bestätigte das OVG im vorläufigen Rechtsschutzverfahren eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Schleswig vom November 2018. Es hatte im Abgasskandal den Eilantrag von Opel gegen eine Rückrufanordnung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) abgelehnt. Nach Auffassung des KBA verfügen die Fahrzeugmodelle über unzulässige Abschalteinrichtungen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de