LG Flensburg contra VW

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Das Land­gericht Flensburg bleibt seiner Linie treu und verurteilte VW mit Urteil vom 26.07.2019, 8 O 185/18 zum Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung. VW muss das Fahr­zeug, zurück­nehmen und den Kauf­preis erstatten. Der Kläger muss sich eine Nutzungs­entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter anrechnen lassen. Hier ging das LG Flensburg bei einem 1.6 TDI Motor von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 250.000 km aus.

Sind auch Sie vom Abgasskandal betroffen, kontaktieren Sie uns, wir verhelfen ihnen deutschlandweit zu Ihrem Recht.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de