LG Osnabrück erneut contra VW

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Das Land­gericht Osnabrück bleibt seiner Linie treu und verurteilte VW mit Urteil vom 23.05.2019, 11 O 3531/18 zum Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung. VW muss das Fahr­zeug zurück­nehmen und den Kauf­preis erstatten. Der Kläger muss sich eine Nutzungs­entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter anrechnen lassen. Hier ging das LG Osnabrück bei einem 1.6 TDI Motor von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 250.000 km aus.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de