Unser am 29.03.2019 erstrittenes Urteil vor dem LG Flensburg, 3 O 226/18 ist nunmehr in Rechtskraft erwachsen.
VW legte zunächst, wie üblich, gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht ein. Kurze Zeit später wurde die Berufung zurückgenommen, so dass das Urteil nunmehr eines der ganz wenigen rechtskräftigen Urteile gegen VW in Deutschland ist.