Im Streit um Softwareupdates bei manipulierten Dieselautos hat das Verwaltungsgericht München von den Behörden Verhältnismäßigkeit gefordert. „Die Dieselfahrer sind in dieser Angelegenheit nicht die Schuldigen“, sagte der Vorsitzende Richter Dietmar Wolff bei der mündlichen Verhandlung im bundesweit ersten Hauptsacheverfahren in dieser Angelegenheit in München. Geklagt hatten bayerische Autofahrer, die vom VW-Abgasskandal betroffen sind. Die Softwareupdates stehen aus ihrer Sicht im Verdacht, Folgeschäden an den Fahrzeugen zu verursachen, vereinzelt seien Fahrzeuge nach dem Aufspielen der Updates sogar liegen geblieben. Aus dieser Angst hatten sie sich geweigert, einer Aufforderung der Behörden nachzukommen, ihre Fahrzeuge mit einem Softwareupdate in der Werkstatt nachrüsten zu lassen.
Die zuständigen bayerischen Verwaltungen hatten den Fahrern daraufhin untersagt, ihre Fahrzeuge weiter zu nutzen und diese stillgelegt. Dagegen haben die Betroffenen geklagt.
In anderen Fällen haben Gerichte bislang unterschiedlich entschieden. Die Verwaltungsgerichte Karlsruhe und Sigmaringen gaben den Klagen von Dieselfahrern statt. Mehrere andere Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht Münster dagegen sahen den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen nur dann gewährleistet, wenn jedes einzelne Fahrzeug die geltenden Emissionsgrenzwerte einhält und wiesen die Klagen ab.