VG Mainz pro Software-Update

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Das Verwaltungsgericht Mainz hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: 3 L 1099/18.MZ), dass der Betrieb des Wagens untersagt werden darf (Stilllegung), wenn der Halter das Software-Update nicht aufspielen hat lassen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Email: info@juengst-kahlen.de