Das Verwaltungsgericht Mainz hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: 3 L 1099/18.MZ), dass der Betrieb des Wagens untersagt werden darf (Stilllegung), wenn der Halter das Software-Update nicht aufspielen hat lassen.
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Es ist Eile geboten, da die Ansprüche gegen VW, Seat, Skoda und teilweise Audi (was den Motortyp EA189 betrifft) zum 31.12.2018 verjähren.
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