Auch der Deutsche Bundestag hat am 15.10.2015 unter dem Aktenzeichen WD 7 – 3000 – 184/15 in einem Gutachten unter dem Titel „Manipulationen von Immissionskontrollsystemen durch Autohersteller“ hinsichtlich möglicher zivil- und strafrechtlicher Implikationen Stellung bezogen.
Betroffenen können vom Kaufvertrag zurücktreten
Auch aus diesem Gutachten geht hervor, dass, wie von der Kanzlei Jüngst & Kahlen Rechtsanwälte in den verschiedenen Fällen durchgeführt, die betroffenen Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten können.
Neben dem Rücktritt vom Kaufvertrag oder der anderen Gewährleistungsrechte steht den betroffenen Käufern auch noch ein Schadensersatzanspruch zu. Hier wäre nach dem Gutachten des Bundestags eine Schadensersatzklage gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung möglich.
In den USA und in Kanada hat VW bereits angekündigt, den betroffenen Kunden Schadensersatz zu zahlen. In Deutschland wird der Käufer bei seinem Schadensersatzanspruch so gestellt, als sei der Schaden nicht eingetreten. Hintergrund: Der Schadensersatzanspruch orientiert sich der Höhe nach an dem tatsächlich eingetretenen Schaden.