Das OVG Münster hat am Freitag, den 17.08.2018 in zwei Verfahren (Az.: 8 B 548/18 und 8 B 865/18) entschieden, dass Halter von Dieselfahrzeugen mit manipulierter Motorsteuerung die vom Kraftfahrt-Bundesamt vorgeschriebenen Software-Updates aufspielen lassen müssen. Weigert sich der Halter, wird das vom Abgasskandal betroffene Fahrzeug durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde stillgelegt.
Besonders brisant ist dieses Urteil für die zahlreichen anhängigen Klagen gegen den VW Konzern. So gibt es immer wieder Richter, welche das Fahrzeug durch einen Sachverständigen begutachten lassen wollen. Mit dem Aufspielen des Software-Updates wird das Fahrzeug verändert, so dass der ggfls. beweispflichtige Kläger seiner Beweislast nicht mehr nachkommen kann.
In einem Fall vor dem OVG Münster ging es genau um diese Beweislage in einer Zivilklage gegen den Verkäufer des Fahrzeugs.
Es bleibt zu hoffen, dass die Entscheidung des OVG Münster nicht rechtskräftig wird, sondern vom Bundesverwaltungsgericht überprüft wird.