OLG Köln contra VW, VW Touareg

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Das OLG Köln hat Audi und VW als Gesamtschuldner mit Urteil vom 07.07.2021, Az. 11 U 68/20 zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.

In dem streitgegenständlichen Fahrzeug, ein VW Touareg 3.0 l TDI, ist eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Das Fahrzeug verfügt über eine unzulässige Aufwärmstrategie und war infolge dessen auch von einem seitens des KBA angeordneten Rückrufs betroffen.

Das OLG Heilbronn führte aus, dass die Audi AG in sittenwidriger Weise einen in unzulässiger Weise manipulierten Motor hergestellt habe. Der VW AG warf das OLG Köln dagegen vor, in sittenwidriger Weise ein Fahrzeug hergestellt und in der Verkehr gebracht zu haben, das über einen in unzulässiger Weise manipulierten Motor verfügte.

Audi und VW müssen als Hersteller des Motors bzw. des Fahrzeugs den VW Touareg zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung (für die gefahrenen Kilometer) erstatten.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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