OLG Karlsruhe holt Sachverständigengutachten zum 3.0 l TDI ein

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Das OLG Karlsruhe wird in zwei Verfahren Sachverständigengutachten einholen. Dabei soll geklärt werden, ob auch beim 3.0 l TDI eine Software zum Einsatz kommt, die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet, um dann den Stickstoffausstoß zu verringern und die Grenzwerte einzuhalten. Im Straßenverkehr hingegen ist diese Abschalteinrichtung inaktiv. Zwar gibt es für die Motoren EA897 und EA896 noch keinen offiziellen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), doch Audi hatten den Fahrern der betroffenen Modelle zu einem Software-Update geraten. Das wird der Hersteller nicht ohne Grund getan haben. Zudem ist bekannt, dass das KBA nicht alle Rückrufe veröffentlicht.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de