OLG Düsseldorf mit Hinweisbeschluss contra VW

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Das OLG Düsseldorf hat mit Hinweisbeschluss vom 21.09.2017, Az. I 4 U 87/17, im Rahmen eines Berufungsverfahrens darauf hingewiesen, dass Erfolgsaussichten für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eines vom VW-Abgasskandals betroffenen Autokäufers gegen die Herstellerin Volkswagen AG bestünden.

Damit gibt das OLG Düsseldorf zu erkennen, dass ein Anspruch aus dem Deliktsrecht gemäß § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen den Hersteller VW auf Fahrzeugrückgabe Zug um Zug gegen Erstattung des Kaufpreises, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, bestehen dürfte.

Damit bestätigt das OLG Düsseldorf die aktuelle Tendenz vieler Landgericht.

Hier erfahren Sie, wie hoch Ihre Nutzungsentschädigung ist und was Sie von VW für Ihr betroffenes Fahrzeug noch erhalten.

 

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de