Auch das LG Regensburg bestätigt in seiner Entscheidung vom 07.06.2017 (1 O 1522/16 (2)) eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Klägers durch die VW AG und entscheidet damit erneut gegen VW.
VW muss das Fahrzeug zurück nehmen und dem Kläger, unter Abzug der Nutzungsentschädigung, den Kaufpreis erstatten.