Ein weiterer Erfolg vor dem LG Osnabrück. Das LG Osnabrück bleibt seiner Linie treu und hat VW mit Urteil vom 11.04.2019 (3 O 2691/18) auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. VW muss das vom VW-Abgasskandal betroffene Fahrzeug Zug-um-Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurück nehmen.
Die Klagepartei muss sich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Hierbei ging das LG Osnabrück bei dem dem 2.0 TDI von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 km aus.