Das LG Münster hat Audi mit Urteil vom 2.12.2021, Az. 011 O 282/21 zu Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Audi muss das streitgegenständliche Fahrzeug, einen Audi A6 3.0 TDI mit dem Motortyp EA897 zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Auf den Kaufpreis hat sich die Klagepartei eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen zu lassen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für das Modell einen Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems angeordnet. Aus dem Rückruf-Bescheid des KBA gehe deutlich hervor, dass die Wirkung des Emissionskontrollsystems durch die Verwendung einer sog. Aufheizstratege in Verbindung mit einer Erkennung des Prüfzyklus unzulässig reduziert werde.