Auch das LG Magdeburg bestätigt in seiner Entscheidung vom 15.06.2017 (9 O 1498/16) eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Klägers durch die VW AG und verurteilt VW zum Schadenersatz.
LG Magdeburg contra VW
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Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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