Das LG Limburg hat einen Wohnmobilhändler mit Versäumnisurteil vom 3.12.2021, Az.: 1 O 404/21 zu Schadenersatz verurteilt. Der Kläger hat vorliegend den kleinen Schadenersatz geltend gemacht, also den Minderwert, den das Wohnmobil durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung erlitten hat.
Streitgegenständlich war ein Miller Virginia mit dem 2.3 l Multijet und der Abgasnorm Euro 6b.
Die Fiatmotoren der Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 (mit Ausnahme der Euro 6d temp) sind so programmiert, dass die Abgasreinigung nach ca. 22 Minuten deaktiviert wird. Der Testlauf auf dem Prüfstand dauert ca. 20 Minuten, so dass die Fahrzeuge auf dem Prüfstand die Abgasnormen einhalten, im Realverkehr aber gar keine Abgasnorm einhalten bzw. besitzen.