Das LG Landau hat Stellantis mit Urteil vom 27.12.2021, Az.: 2 O 169/21 zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Streitgegenständlich war ein Pilote V 600 G mit dem Fiat Ducato 3.0 l Multijet mit 180 PS und der Abgasnorm Euro 5b.
Die Fiatmotoren der Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 (mit Ausnahme der Euro 6d temp) sind so programmiert, dass die Abgasreinigung nach ca. 22 Minuten deaktiviert wird. Der Testlauf auf dem Prüfstand dauert ca. 20 Minuten, so dass die Fahrzeuge auf dem Prüfstand die Abgasnormen einhalten, im Realverkehr aber gar keine Abgasnorm einhalten bzw. besitzen.
Stellantis muss das Wohnmobil zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Der Kläger muss sich anhand seiner gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
Mit erstaunen hat das LG Landau sich hinsichtlich der Kalkulation der Nutzungsentschädigung an den PKW-Berechnungen orientiert und lediglich eine zu erwartende Gesamtlaufleistung von 300.000 km in Ansatz gebracht. Dies ist für Wohnmobile, insbesondere mit dem großen 3.0l Motor sehr niedrig.