LG Köln verurteilt Händler zur Rücknahme eines Porsche Macan

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Das LG Köln verurteilte mit Urteil vom 15.09.2020, 32 O 200/19 einen Händler zur Rücknahme des streitgegenständlichen Porsche Macan V6 3.0 TDI. Der Rückritt vom Kaufvertrag der Klagepartei sei wirksam erfolgt, so dass LG Köln.

Der für den Rücktritt erforderliche Sachmangel ergebe sich bereits daraus, dass das KBA bei dem Modell eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt und den Rückruf angeordnet hat. Eine Aufheizstrategie, durch die der Stickoxid-Ausstoß gesenkt werde, komme im Wesentlichen nur im Prüfzyklus zum Einsatz und sei im realen Straßenverkehr nicht aktiviert.

Der Händler muss nun das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klagepartei muss sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsnetschädigung anrechnen lassen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de