LG Köln contra Audi, Porsche Cayenne S 4.2

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Das LG Köln hat Audi mit Urteil vom 19.01.2021, Az. 5 0 189/20 zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.

In dem streitgegenständlichen Fahrzeug, ein Porsche Cayenne S 4.2 l TDI, Euro 5 vom Motortyp EA898 ist eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Das KBA rief das streitgegenständliche Fahrzeug wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurück. Das LG Köln führte aus, dass Audi den Verdacht des Vorliegens einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegt habe.

Das streitgegenständliche Fahrzeug ist unter der Rückrufaktion ALA1 bereits von einem amtlichen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt betroffen.

Audi muss als Hersteller des Motors den Porsche Cayenne S zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung (für die gefahrenen Kilometer) erstatten.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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