Das LG Koblenz hat Fiat Chrysler Automobiles (FCA) als erstes deutsches Gericht mit Urteil vom 01.03.2021, 12 O 316/20 zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Fiat muss das Wohnmobil zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis erstatten. Der Kläger muss sich auf den Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
Nach dem LG Koblenz sei Grundlage für die Berechnung der Nutzungsentschädigung bei einem Wohnmobil nicht die zu erwartende Gesamtlaufleistung im Verhältnis zu den gefahrenen Kilometer, wie es bei sonstigen Schadenersatzklagen nach § 826 BGB im Dieselskandal der Fall ist, sondern die Nutzungsdauer. Das LG Koblenz legte bei dem Wohnmobil eine Nutzungsdauer von 25 Jahren (!) zu Grunde.
Die Abgassreinigung des Motors sei ausschließlich für den Testlauf auf dem Prüfstand konstruiert, da die Abgasreinigung nach 22 minuten deaktiviert wird und der Prüfzyklus ca. 20 Minuten dauert.
Da sich Fiat zu den klägerischen Vorwürfen weder äußerte, noch Anträge stellte, erfolgte die Verurteilung durch Versäumnisurteil.