Das LG Kleve hat Audi mit Urteil vom 4.1.2022, Az. 3 0 154/21 zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
In dem streitgegenständlichen Fahrzeug, ein Porsche Cayenne 4.2 l TDI, Euro 5 ist eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Das KBA rief das streitgegenständliche Fahrzeug wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurück.
Das LG Kleve führte aus, dass die Audi AG in sittenwidriger Weise einen in unzulässiger Weise manipulierten Motor hergestellt habe.
Da der Kläger das Fahrzeug derweil weiterveräußert hat, wurde Audi verurteilt dem Kläger den Differenzwert zwischen dem Restwert nach der BGH-Berechnungsmethode und seinem Verkaufserlös zu erstatten.